Nilcargo

Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen für unsere Transport-, Speditions- und Logistikleistungen im Geschäftsverkehr.

Stand: 23. September 2026

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Verträge über Speditions-, Fracht-, Lager- und damit verbundene Logistikleistungen der Nilcargo Spedition GmbH mit Unternehmen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn Nilcargo ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie vorrangig vereinbarte internationale Übereinkommen bleiben unberührt.

Angebot und Vertrag

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, tatsächliche Übernahme des Gutes oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande. Angaben zu Preisen, Terminen und Laufzeiten beruhen auf den bei Angebotslegung bekannten Umständen.

Pflichten der Auftraggebenden

Auftraggebende stellen rechtzeitig vollständige und richtige Angaben über Art, Menge, Gewicht, Maße, Verpackung, Wert, Gefahrgutklassifizierung, Temperaturanforderungen, Zollstatus sowie Abhol- und Lieferbedingungen bereit. Das Gut muss transportgerecht verpackt und gekennzeichnet sein. Schäden und Mehrkosten aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben trägt die verantwortliche Vertragspartei im gesetzlich zulässigen Umfang.

Durchführung der Leistung

Nilcargo ist berechtigt, sorgfältig ausgewählte Frachtführende, Unterauftragnehmende und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Lieferfristen und Termine sind nur dann garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Bei unvorhersehbaren, außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs liegenden Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen.

Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise, Steuern und Zuschläge. Nicht vorhersehbare Zusatzleistungen, Wartezeiten, behördliche Gebühren, Zölle und Auslagen können gesondert berechnet werden, soweit sie nicht bereits umfasst sind. Rechnungen sind innerhalb der ausgewiesenen Frist ohne Abzug fällig.

Haftung und Reklamationen

Haftung, Haftungshöchstbeträge und Ausschlussfristen richten sich nach den zwingend anwendbaren nationalen und internationalen Vorschriften, insbesondere dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), soweit anwendbar. Offensichtliche Schäden oder Fehlmengen sind bei Ablieferung im Frachtpapier zu vermerken; verdeckte Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Stornierung und Standzeiten

Wird ein bestätigter Auftrag storniert oder kann er aus einem von der auftraggebenden Partei zu vertretenden Grund nicht ausgeführt werden, können bereits entstandene Aufwendungen, Leerfahrten, reservierte Kapazitäten und angemessene Stornokosten verrechnet werden. Kostenpflichtige Stand- und Wartezeiten werden nach dem bestätigten Angebot oder dem nachgewiesenen Aufwand berechnet.

Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen, soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen. Für Streitigkeiten mit Unternehmen wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Zwingende internationale Zuständigkeitsregeln bleiben unberührt.